Einladung zur Generalversammlung

Am 27. Juni 2025 findet unsere Generalversammlung statt.

Freitag, 27. Juni 202510:00 Uhr,  Hotel & Therme Nova (Seminarraum Aqua) in 8580 Köflach, An der Quelle 1

 

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Ernennung eines Schriftführers und der Stimmzähler

3. Wahl von zwei Niederschriftsbeglaubigern

4. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der 78. ordentlichen Generalversammlung vom 21.06.2024

5. Berichte

a) des Vorstandes über die Tätigkeit der Genossenschaft

b) über das geprüfte Geschäftsjahr 2023

c) des Aufsichtsratsvorsitzenden über die Tätigkeit des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2023

d) über den Prüfbericht Nr. 12.613 vom 27.02.2025 betreffend die regelmäßige, gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2023

6. Beschlussfassung

a) über die Genehmigung des Jahresabschlusses 2023

b) über den Prüfbericht Nr. 12.613 vom 27.02.2025 betreffend den Jahresabschluss 2023

c) über die Verwendung des Ergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2023

d) über die Zuweisung der Beitrittsgebühren 2023 zur satzungsmäßigen Rücklage

e) über die Korrektur der satzungsmäßigen Rücklage

f) über die Korrektur der Rücklagenzuführung aus Vorjahren, Auflösung des Evidenzbetrages sowie Gewinnvortrag

7. Entlastung der Mitglieder der Organschaften:

a) Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

b) Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

8. Vorlage und Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes 2024

9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

10. Stellungnahme eines Vertreters der Aufsichtsbehörde oder des Verbandes

11. Allfälliges

Der geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht 2023 sowie die Bemerkungen des Aufsichtsrates und die Kurzfassung des Revisionsberichtes liegen in der Zeit von 12. Juni 2025 im Büro der Siedlungsgenossenschaft Köflach (Grazer Straße 2, 8580 Köflach) während der Bürozeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder auf.

Laut § 33 Abs. 5 der Satzung kann bei Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlossen werden.